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UA-165/2010 Index:   MDE 12/029/2010 28. Juli 2010 [EP1541]

Drohende Zwangsräumung

Ä G Y P T E N

RUND 1500 FAMILIEN IN AL-SAHABY

 
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
EMPFOHLENE AKTIONEN
APPELLE AN

Am 25. Juli beschwerten sich die BewohnerInnen von Al-Sahaby, einem Gebiet in Zentralassuan, beim Gouvernement von Assuan über den geplanten Abriss ihrer Häuser. Die Behörden hatten die 1500 betroffenen Familien zuvor nicht zu dieser Entscheidung konsultiert. Darüber hinaus sind die ihnen zur Verfügung gestellten Ersatzunterkünfte unzureichend und zu weit von Schulen und Gesundheitseinrichtungen entfernt.

Am 27. Juni kündigte der Gouverneur von Assuan die Umsetzung eines "Entwicklungsplans" für das Gouvernement an. In diesem Plan wurde Al-Sahaby als ein "nicht sicheres Gebiet mit Behelfsunterkünften, die eine Gefahr für die BewohnerInnen darstellen" bezeichnet; dementsprechend sollen die Gebäude abgerissen werden. Der Gouverneur stellte den BewohnerInnen 320 Ersatzunterkünfte - sehr kleine Wohnungen mit nur einem Schlafzimmer im 30 Kilometer entfernten Al-Sadaqa Al-Qadima - in Aussicht. Die dortige Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur ist nur unzureichend entwickelt, und nach Einschätzung der Personen, deren Häuser zerstört werden sollen, sind die verfügbaren Ersatzunterkünfte aus quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten unzureichend.

Vor Bekanntgabe der Abrisspläne hat das Gouvernement von Assuan keine ernstgemeinten Konsultationen mit den BewohnerInnen durchgeführt. Bis jetzt wurde ihnen noch kein Bescheid über die Rechtsgrundlage der Zwangsräumung zugestellt, was es ihnen erschwert, diese Entscheidung anzufechten. Vergangene Woche besuchte der Vizebürgermeister der Stadt Assuan das Gebiet und traf sich mit Teilen der Bewohnerschaft, die er über die Entscheidung, das Gebiet zu "entwickeln" und die BewohnerInnen umzusiedeln, in Kenntnis setzte. Er machte allerdings keine Angaben zu dem geplanten Beginn der Räumungsaktion. Berichten zufolge hat er einigen BewohnerInnen mitgeteilt, die Behörden würden beim Abriss der Häuser auch vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken, falls BewohnerInnen Widerstand leisten sollten. Proteste könnten mit einer Freiheitsstrafe nach den im Notstandgesetz vorgesehenen Verwaltungshaftanordnungen geahndet werden. Mittels einer Zählung der in Al-Sahaby ansässigen Familien hat das Gouvernement bereits vorbereitende Maßnahmen für die Zwangsräumung und Umsiedlung ergriffen.

Am 22. Juli bildeten die BewohnerInnen, unter denen viele Staatsbedienstete sind, ein Komitee, um mit den Behörden zu verhandeln und für ihre Rechte einzutreten. Sie trafen sich am 25. Juli mit dem Sekretär des Gouverneurs von Assuan und drückten ihren Widerstand gegen den Abriss ihrer Häuser aus. Zugleich machten sie deutlich, dass sie alternative Entwicklungspläne, wie z.B. einen Ausbau der Straßen, durchaus unterstützen würden. Sie forderten auch eine bessere Entschädigung für die ihnen entstehenden Verluste. Der Behördenvertreter bestätigte, dass die meisten Gebäude in Al-Sahaby abgerissen werden würden, versicherte aber, er würde die Forderungen der BewohnerInnen an den Gouverneur von Assuan weitergeben.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bezeichnet eine Zwangsräumung als "dauerhafte oder zeitweise Vertreibung von Einzelpersonen, Familien und/oder Gemeinschaften aus von ihnen besetzten Häusern oder Grundstücken, ohne ihnen die Möglichkeit zu angemessenem rechtlichen oder anderweitigen Schutz zuzugestehen". Internationale Menschenrechtsstandards verlangen, dass Zwangsräumungen nur nach Ausschöpfung aller Alternativen und unter Beachtung angemessener gesetzlicher und verfahrensrechtlicher Schutzvorschriften durchgeführt werden dürfen. Dazu zählen vorherige Konsultationen mit den betroffenen Menschen, ihre angemessene und rechtzeitige Benachrichtigung über die geplanten Maßnahmen, die Bereitstellung vergleichbarer Ersatzunterkünfte sowie Entschädigungszahlungen für sämtliche materiellen Verluste. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass Menschen aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos werden oder andere Menschenrechtsverletzungen erleiden. Das Völkerrecht - beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker - verpflichtet Ägypten, keine rechtswidrigen Zwangsräumungen zu veranlassen, sondern sie im Gegenteil zu verhindern.

Einige der BewohnerInnen des Gebietes Al-Sahaby arbeiten am Assuan-Staudamm, andere sind AnwältInnen, LehrerInnen und Studierende. Das Gebiet liegt in Zentralassuan. Die BewohnerInnen sind ans Wasser- und Abwassersystem sowie ans Stromnetz angeschlossen. Die meisten Gebäude bestehen aus Ziegelsteinen und Beton; nur eine Minderheit der Häuser stellen Behelfsunterkünfte dar. Die Häuser in Al-Sahaby wurden teilweise auf Grundlage offizieller Baugenehmigungen erbaut; es bestehen unterschiedliche Grundbesitzformen. Die Siedlung ist in informeller Weise gewachsen, indem einige Personen ungenutzte Flächen für sich beanspruchten und begannen, darauf zu bauen. Einige der BewohnerInnen machen geltend, Eigentumsrechte an dem von ihnen bewohnten Land zu besitzen. Denn nach dem vor 1957 geltenden ägyptischen Zivilgesetzbuch gingen die Eigentumsrechte nach einer Besiedelungszeit von 15 Jahren automatisch auf die Personen über, die auf diese Weise Land erworben hatten. Einige der BewohnerInnen geben an, durch die Zahlung eines festen Landpreises an das Gouvernement von Assuan die informelle Übertragung der Eigentumsrechte bereits legalisiert zu haben bzw. im Begriff sind, dies zu tun. Es ist jedoch unklar, ob dieses Vorgehen Eigentumsverhältnisse klärt und vor Zwangsräumungen schützt.

Am 27. Juni 2010 gab der Gouverneur von Assuan bekannt, dass das Kabinett des Premierministers 30 Mio. ägyptische Pfund (ca. 5,26 Mio. US-Dollar) für die "Entwicklung der informellen Siedlung" in Al-Sahaby vorgesehen hat, nachdem die Entwicklungsgesellschaft für informelle Siedlungen (Informal Settlements Development Facility - IDSF) Al-Sahaby als ein "nicht sicheres Gebiet mit Behelfsunterkünften, die eine Gefahr für die BewohnerInnen darstellen" bezeichnet hatte. Berichten zufolge betonte er auch, dass Al-Sahaby in Nähe des Touristenzentrums Al-Tabiyah gelegen ist und Staus bewirkt. Die in diesem Gebiet befindlichen Gebäude sollen in einer einheitlichen Farbe angestrichen werden, um den touristischen Charakter und die "städtische Harmonie" von Assuan zu verdeutlichen. An verschiedenen Ortseingängen hat das Gouvernement Karten angebracht, aus denen die verschiedenen Stufen des Entwicklungsplanes ersichtlich werden. Diese Pläne legen nahe, dass die Siedlung abgerissen wird. Das geräumte Land würde hauptsächlich für den Bau neuer Wohnungen, Dienstleistungseinrichtungen und Straßen auf Initiative von Investoren des privaten Sektors genutzt. Keine der gegebenen Informationen legt nahe, dass das Land einem öffentlichen Interesse dienen wird. In diesem Fall sähe das ägyptische Recht eine Reihe rechtlicher Schritte zur Räumung von Land vor, in den entsprechenden Absätzen wird auch Bezug auf Kriterien für den Begriff "öffentliches Interesse" sowie auf Entschädigungsmechanismen genommen. Die BewohnerInnen des Gebietes wandten sich mit Petitionen an den Gouverneur von Assuan, an den Bürgermeister der Stadt Assuan, den Stadtrat und den Polizeichef. Unterstützt wurden sie dabei vom Hisham Mubarak Law Center in Assuan, einer Menschen-rechtsorganisation, die Rechtshilfe leistet. In den Petitionen wird Kritik daran geübt, dass Al-Sahaby als informelle, aus Behelfsunterkünften bestehende Siedlung bezeichnet wird, da die meisten Gebäude in Wirklichkeit aus Ziegelsteinen und Zement bestehen. Die BewohnerInnen erklären sich prinzipiell damit einverstanden, dass Gebäude zum Zwecke des Straßenbaus und zur Verschönerung des äußeren Erscheinungsbildes abgerissen werden. Sie betonen, dass einige BewohnerInnen über Dokumente verfügen, die ihre Eigentumsrechte an den Grundstücken beweisen. Die Antragsteller erklären sich dazu bereit, auch die übrigen Gebäude durch Zahlungen an die Behörden rechtmäßig zu erwerben. Dies ist z.B. durch Erlasse des Premierministers möglich.

Die ISDF ist ein Fonds, der die Bemühungen der Regierung, informelle Siedlungen z.B. mithilfe von Entwicklungsplänen unter Kontrolle zu bringen, koordiniert. Die Priorität liegt hierbei auf "nicht sicheren Gebieten". Die ISDF wurde im Oktober 2008 gegründet, nachdem bei einem Bergsturz in der Gegend Al-Duwayqa bei Kairo mindestens 119 Menschen getötet worden waren. Die ISDF bezeichnete 404 Siedlungen, in denen ungefähr 850.000 EinwohnerInnen leben, als "nicht sichere Gebiete", zehn davon liegen im Gouvernement Assuan. Amnesty International befürchtet, dass die Pläne ohne angemessene Konsultation mit den betroffenen Gemeinden und ihren BewohnerInnen ausgearbeitet werden und rechtswidrige Zwangsräumungen zur Folge haben könnten. Nach Auskunft der ISDF erfolgt die Entwicklung der Pläne in alleiniger Absprache mit den VertreterInnen der Gouvernements und den örtlichen StadträtInnen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN INHALTEN:

An den Gouverneur von Assuan:
An die Behörden:


APPELLE AN:

GOUVERNEUR VON ASSUAN
General Staff Mostafa Al-Sayed
Abtal Al-Tarir street
Aswan
ÄGYPTEN
Fax:   0020 - 97 - 231 33 33
E-Mail:   master@aswan.gov.eg   oder   masteraswan@hotmail.com
(korrekte Anrede: Dear Governor,)

KOPIEN AN:

LEITER DER ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT FÜR INFORMELLE SIEDLUNGEN
Mr Ali El-Faramawy
3 El-Mokhayam El-Dayem street
Nasr city
Kairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Mr. Ali El-Farawamy,)
Fax:   00 20 - 2 - 2263 4000

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 - 7
10785 Berlin
DEUTSCHLAND
Fax:   0049 - 30 - 477 1049
E-Mail:   embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.


Quelle: AI-Bericht zu UA-165/2010 wegen Ägypten