An wen sollen Petitionen verschickt werden?
Amnesty nennt in seinen UA-Berichten unter "Appelle an:"
regelmäßig mehrere EmpfängerInnen, beginnend mit den
höchstrangigen. Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei
um Auswahllisten und es ist nicht gemeint, dass man allen
gleichzeitig schreiben müsse.
Schon aus finanziellen Gründen würden sonst viele von uns wohl
sehr schnell an ihre Grenzen stoßen. Ich wähle deshalb stets
eine Adresse aus, wobei für das betroffene Land jeweils
die Vorgeschichte zu berücksichtigen ist:
Wenn ein Verantwortlicher bereits kurze Zeit
vorher einen Appell erhalten hat, vielleicht noch wegen ähnlicher
Verletzungen von Menschenrechten, dann vermute ich, dass ein erneuter
Brief an ihn nicht sehr wirkungsvoll wäre. Deshalb führe ich
über alle Petitionen genau Buch und wähle die Adressaten
gezielt aus. Normalerweise schreibe ich nicht einem Verteidigungsminister,
wenn es sich um politische Gefangene ohne Beteiligung
des Militärs handelt. Bei Staatsoberhäuptern gehe ich davon aus,
dass unsere Briefe - wenn überhaupt - an den zuständigen
Minister weitergereicht werden. Ob Schreiben an Menschenrechtsminister
sinnvoll sind, scheint mir zweifelhaft zu sein,
weil der Verdacht naheliegt, dass dieser Posten manchmal lediglich eine
Alibifunktion hat und der Abwehr von Appellen dient.
Auch auf Kopien an die jeweilige Botschaft verzichte ich bewusst.
Wenn mehrere EmpfängerInnen gleichlautende Texte bekommen, stellt sich
die Frage, ob sich dann noch jemand für zuständig hält.
Ich gehe davon aus, dass unsere Briefe dann am wirkungsvollsten sind,
wenn sie in möglichst großer Zahl bei ein und demselben
Verantwortlichen eingehen.
In diesen Fragen gibt es allerdings viele unterschiedliche Ansichten.
Wählen Sie bitte selber diejenige Lösung aus, die Sie
für die beste halten!
2008-03-02
Wolfgang Gruhn